Datenschutzbeauftragte

Die Aufgabe und Tätigkeit eines Datenschutzbeauftragten wird in Deutschland in § 4f und § 4g des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie den entsprechenden landesrechtlichen Vorschriften geregelt. Hierunter fallen: Durchführung datenschutzrechtlicher Freigabeverfahren Beratung der Beschäftigten der Grund- und Mittelschulen im Schulamtsbezirk Fortbildungsangebote zu den Themen Datenschutz und Datensicherheit.