Die Aufgabe und Tätigkeit eines Datenschutzbeauftragten wird in Deutschland in § 4f und § 4g des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie den entsprechenden landesrechtlichen Vorschriften geregelt. Hierunter fallen: Durchführung datenschutzrechtlicher Freigabeverfahren Beratung der Beschäftigten der Grund- und Mittelschulen im Schulamtsbezirk Fortbildungsangebote zu den Themen Datenschutz und Datensicherheit.
Füge diese URL in deine WordPress-Website ein, um sie einzubetten
Füge diesen Code in deine Website ein, um ihn einzubinden